Jeder hat ein Recht darauf, im Falle einer Krankheit oder altersbedingter Einschränkung angemessen versorgt zu werden. Deshalb hat der Gesetzgeber im Jahre 1995 die soziale Pflegeversicherung eingeführt. Kernstück der Pflegeversicherung ist der Vorrang der häuslichen Pflege vor der Unterbringung im Heim. Hierdurch werden die Pflegebedürftigen, die bisher am Rande der Gesellschaft standen, in die Mitte unserer Solidargemeinschaft zurückgeholt. Dieses Ziel zu erreichen, ist auch unser Anliegen. Gerne beraten wir unsere Patienten und Ihre Angehörigen über Leistungsansprüche im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung.
Im persönlichen Gespräch erörtern wir mit Ihnen den jeweiligen individuellen Betreuungsbedarf und mögliche öffentliche Finanzierungshilfen. Pflegebedürftigkeit ist kein Makel. Im Krankheits- oder Behinderungsfall sendet Ihre Krankenkasse/Pflegekasse auf Anfrage Ihnen Unterlagen für die Antragstellung zur Anerkennung des Pflegeanspruchs zu. Durch Begutachtung des medizinischen Dientes der Krankenkassen (MDK) erfolgt ggf. die Einstufung in eine der drei
Pflegestufen. Hieraus leitet sich der Umfang des Anspruches auf Betreuung und Pflege ab.